34a Schein machen: wo, wie und wann du loslegen darfst, in 6 Schritten
Den 34a-Schein machst du bei der Industrie- und Handelskammer. Je nach Job ist das die Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden, ohne Prüfung) oder die Sachkundeprüfung. Online geht beides nicht, nur das Lernen. Mit dem Nachweis allein darfst du aber noch nicht arbeiten: Dein Arbeitgeber meldet dich im Bewacherregister an, und eingesetzt wirst du erst, wenn die Behörde deine Qualifikation und Zuverlässigkeit bestätigt hat.
"34a-Schein" ist kein amtlicher Begriff. Gemeint ist der Nachweis, den du für Arbeit im Bewachungsgewerbe brauchst: entweder die Bescheinigung über die Unterrichtung oder die über die bestandene Sachkundeprüfung, beide von der IHK. Welchen du brauchst, hängt von deinem Job ab. Der Weg dorthin hat sechs Schritte.
In 6 Schritten zum 34a-Schein
1. Kläre, welchen Nachweis dein Job verlangt
Für die meisten Tätigkeiten reicht die Unterrichtung. Für fünf Tätigkeiten schreibt § 34a Absatz 1a GewO die Sachkundeprüfung vor: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, den Einlass in Diskotheken und, in leitender Funktion, die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Die Unterschiede im Detail stehen im Beitrag Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreife)
- Einlasskontrolle in Diskotheken (Türsteher)
- Pförtner im nicht öffentlichen Werkschutz
- Revierfahrten auf einem Betriebsgelände
Antwort prüfen
Richtig: A, B · Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreife) · Einlasskontrolle in Diskotheken (Türsteher)
Die Sachkunde ist Pflicht u. a. für Citystreifen, Ladendetektive, Türsteher sowie leitende Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen. Einfacher Objektschutz braucht nur die Unterrichtung.
Kurz gesagt: Türsteher und Citystreife: Prüfung nötig. Werkspförtner: nur Unterrichtung.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… bedürfen der Sachkunde: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum …, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken …“
- Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv)
- Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft in leitender Funktion
- Objektschutz auf einem umzäunten Werksgelände
- Empfangsdienst in einem Bürogebäude
Antwort prüfen
Richtig: A, B · Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv) · Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft in leitender Funktion
Der Katalog des § 34a Abs. 1a GewO nennt abschließend die sachkundepflichtigen Tätigkeiten; einfache Objekt- und Empfangsdienste fallen nicht darunter.
Kurz gesagt: Ladendetektiv und Leitung einer Unterkunft: Prüfung. Werkschutz und Empfang: Unterrichtung reicht.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… Schutz vor Ladendieben, … Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen … in leitender Funktion …“
Wer unsicher ist oder später die Stelle wechseln will, macht gleich die Sachkundeprüfung: Sie deckt alle Tätigkeiten ab, auch die, für die die Unterrichtung reichen würde.
2. Wähle die IHK und melde dich an
Die Unterrichtung und die Prüfung bietet die IHK an, meist die an deinem Wohn- oder Arbeitsort. Termine, Anmeldeschluss und Gebühren legt jede Kammer selbst fest, die Gesamtprüfung kostet zwischen rund 120 und 200 Euro. Nicht jede IHK nimmt Prüflinge aus anderen Regionen. Beispiele aus vier Kammern stehen im Beitrag zu den Prüfungsterminen.
3. Bereite dich vor, wenn du die Prüfung machst
Für die Unterrichtung musst du nichts vorbereiten, du nimmst teil. Die Sachkundeprüfung dagegen fragt den Stoff aus neun Sachgebieten ab, vom Recht der öffentlichen Sicherheit bis zur Sicherheitstechnik. Einen Kurs schreibt die IHK nicht vor. Ein Plan für vier Wochen mit etwa einer Stunde am Tag steht im Lernplan.
Alle 720 Fragen mit Rechtsgrundlage, Prüfungssimulation im IHK-Format. Kostenlos starten, ohne Konto.
4. Leg die Prüfung ab
Der schriftliche Teil hat 82 Fragen in 120 Minuten, bestanden ist er ab 60 von 120 Punkten. Danach folgt ein mündlicher Teil von etwa 15 Minuten, zu dem nur zugelassen wird, wer schriftlich bestanden hat. Bring ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit. Wie das Gespräch abläuft, steht im Beitrag zur mündlichen Prüfung.
5. Hol dir die Bescheinigung
Nach der Unterrichtung oder der bestandenen Prüfung stellt dir die IHK die Bescheinigung aus. Sie ist der Nachweis, den dein Arbeitgeber für die Anmeldung im Bewacherregister braucht, und sie gilt bundesweit.
6. Lass dich im Bewacherregister anmelden
Jetzt kommt der Schritt, den viele vergessen: Bevor du zum ersten Mal Bewachungsaufgaben übernimmst, meldet dich dein Arbeitgeber im Bewacherregister an, einem bundesweiten elektronischen Register. Die zuständige Behörde prüft dann deine Qualifikation und deine Zuverlässigkeit. Dazu holt sie unter anderem eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein, fragt bei der Polizei und beim Verfassungsschutz nach. Erst wenn sie deinem Arbeitgeber das Ergebnis mitgeteilt hat, darfst du eingesetzt werden. Die Zuverlässigkeit wird spätestens alle fünf Jahre erneut geprüft.
- Erst nach Teilnahme an der Unterrichtung UND nach der Freigabe im Bewacherregister
- Bereits am Tag der Anmeldung zur Unterrichtung, noch vor deren Beginn
- Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, unabhängig von jeder Schulung
- Nach einem beliebigen Probemonat, in dem noch keine Nachweise nötig sind
Antwort prüfen
Richtig: A · Erst nach Teilnahme an der Unterrichtung UND nach der Freigabe im Bewacherregister
Beides muss vorliegen: die Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) UND die Registerfreigabe. Fehlt eines, ist der Einsatz verboten und bußgeldbewehrt.
Kurz gesagt: Erst Schulung + Register-Freigabe, dann erst in den Dienst.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die … an einer Unterrichtung teilgenommen haben …“
Selbstständig im Sicherheitsdienst
Wer selbst ein Bewachungsunternehmen gründen will, braucht mehr als den Nachweis für Angestellte: eine Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO von der zuständigen Behörde. Dafür musst du
- die für das Gewerbe nötige Zuverlässigkeit besitzen,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- die Sachkundeprüfung bestanden haben (die Unterrichtung reicht hier nicht),
- eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Kann man den 34a-Schein online machen?
Nein. Die Sachkundeprüfung legst du bei der IHK vor Ort ab. Die Unterrichtung ist ein mündlicher Unterricht der IHK mit Anwesenheitspflicht, in der Regel ebenfalls vor Ort. Angebote, die einen "34a-Schein online" versprechen, sind deshalb meist Vorbereitungskurse.
Online gut funktioniert das Lernen für die Prüfung. Unsere App hat alle 720 Übungsfragen aus den neun Sachgebieten mit Rechtsgrundlage und eine Prüfungssimulation im Format von 2025, beides kostenlos. Wenn du deinen Prüfungstermin einträgst, plant sie die Tage bis dahin mit deiner Bereitschaft in Prozent. Was die Prüfung sonst noch verlangt, steht auf unserer Seite zur Sachkundeprüfung.
Quellen: § 34a Gewerbeordnung (Erlaubnis, Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung) und § 11b Gewerbeordnung (Bewacherregister), gesetze-im-internet.de; § 16 Bewachungsverordnung (Beschäftigung von Wachpersonen); IHK Berlin, "Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung" (Ablauf, Gebühren, Ausweis); IHK zu Schwerin, "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" (Anmeldungen nur aus dem Kammerbezirk); IHK Frankfurt am Main, "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO".
Häufige Fragen
Wo kann man den 34a-Schein machen?
Bei der Industrie- und Handelskammer. Nur die IHK stellt die Bescheinigung über die Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung aus. Private Schulen bieten Vorbereitungskurse an, den Nachweis selbst bekommst du aber immer von der IHK.
Kann man den 34a-Schein online machen?
Nein. Die Sachkundeprüfung legst du bei der IHK vor Ort ab, die Unterrichtung findet mit Anwesenheitspflicht statt, in der Regel ebenfalls vor Ort. Online lernen kannst du den Stoff für die Prüfung aber gut, etwa mit Übungsfragen und Probeprüfungen.
Brauche ich die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung?
Für die meisten Jobs reicht die Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für fünf Tätigkeiten: Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Schutz vor Ladendieben, Einlass in Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Wann darf ich nach dem 34a-Schein anfangen zu arbeiten?
Erst wenn dein Arbeitgeber dich im Bewacherregister angemeldet hat und die zuständige Behörde ihm das Ergebnis der Prüfung deiner Qualifikation und Zuverlässigkeit mitgeteilt hat. So regelt es § 16 der Bewachungsverordnung.
Was brauche ich, um mich selbstständig zu machen?
Eine Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO von der zuständigen Behörde. Dafür musst du zuverlässig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben, die Sachkundeprüfung bestanden haben und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Weiterlesen
- 34a Schein Berlin: Prüfung, Unterrichtung, Termine
- 34a App: die IHK-App und was du für die Prüfung brauchst
- Wie lange dauert der 34a-Schein? Prüfung und Zeitplan
- 34a Prüfung Termine: wann die IHK prüft, wie du dich anmeldest
- Die Sachkundeprüfung 34a: Ablauf, Kosten, Anmeldung
- Die neun Sachgebiete der Prüfung