Die mündliche Sachkundeprüfung 34a: so läuft sie ab, das wird gefragt, so antwortest du

Zur mündlichen Prüfung kommt nur, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Sie dauert etwa 15 Minuten pro Person, bis zu fünf Prüflinge sitzen gleichzeitig vor dem Prüfungsausschuss. Gefragt wird meist ein Fall aus dem Dienst: Was tust du, und worauf stützt sich deine Befugnis? Die Schwerpunkte liegen laut IHK Rhein-Neckar auf öffentlichem Recht, Datenschutz und dem Umgang mit Menschen.

Die mündliche Prüfung ist der zweite Teil der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Sie folgt nur, wenn du den schriftlichen Teil mit mindestens der Hälfte der Punkte bestanden hast. Sie ist kurz, etwa 15 Minuten pro Person, und sie prüft etwas anderes als die Multiple-Choice-Fragen: nicht, ob du die richtige Antwort erkennst, sondern ob du sie begründen kannst.

Der Ablauf

Zulassung nur nach bestandenem schriftlichen Teil
Frist Anmeldung und Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach dem schriftlichen Teil (Prüfungsordnung IHK Ostthüringen)
Dauer etwa 15 Minuten pro Prüfling (§ 11 Abs. 2 BewachV)
Gruppe bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig
Termin legt die IHK fest, bei der IHK Rhein-Neckar in der Regel freitags nach der schriftlichen Prüfung
Öffentlichkeit nicht öffentlich (§ 11 Abs. 5 BewachV)
Bewertung bestanden oder nicht bestanden, ab 50 Prozent der Punkte

Der Prüfungsausschuss schildert in der Regel eine Situation aus dem Wachdienst. Du sagst, wie du handelst. Dann kommen Nachfragen: Warum? Was, wenn er sich wehrt? Was, wenn er weg ist? So prüfen die Prüfer, ob du die Grenze deiner Befugnis kennst.

Wie der schriftliche Teil aufgebaut ist und was die Prüfung kostet, steht auf unserer Seite zur Sachkundeprüfung.

Die Schwerpunkte

Grundsätzlich kann alles aus den neun Sachgebieten drankommen. Die IHK Rhein-Neckar nennt aber drei Schwerpunkte für den mündlichen Teil:

In der Praxis verbinden die Fälle diese Gebiete. Ein Ladendieb ist Strafrecht (Festnahme), Hausrecht und Umgang mit Menschen in einem.

So baust du eine Antwort auf

Eine gute mündliche Antwort hat drei Teile:

  1. Was du tust. Konkret und in der richtigen Reihenfolge: ansprechen, auffordern, Kollegen holen, Polizei rufen.
  2. Worauf du dich stützt. Das Recht, das dir die Maßnahme erlaubt, zum Beispiel das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO oder das Hausrecht. Den Paragrafen zu nennen hilft, wichtiger ist, dass du ihn erklären kannst.
  3. Wo die Grenze liegt. Was du nicht darfst: schlagen, einsperren, durchsuchen, das Handy durchsehen. Hier zeigst du, dass du die Verhältnismäßigkeit verstanden hast.

Ein Beispiel. Frage: „Sie sehen, wie ein Kunde eine Flasche einsteckt und ohne zu zahlen den Laden verlässt. Was tun Sie?“

Ich spreche ihn nach der Kasse an und fordere ihn auf, mit ins Büro zu kommen. Er ist auf frischer Tat betroffen, deshalb darf ich ihn nach § 127 Abs. 1 StPO vorläufig festhalten, wenn er flüchten will oder seine Identität nicht feststeht. Ich rufe die Polizei und halte ihn nur so lange fest, bis sie ihn übernimmt. Gewalt nur, soweit sie zum Festhalten nötig ist, kein Schlag, kein Einsperren, keine Durchsuchung seiner Taschen gegen seinen Willen.

Die Prüfer fragen dann weiter. Zum Beispiel: Und wenn er Ihnen seinen Ausweis zeigt? Dann ist seine Identität geklärt, und ein Grund für das Festhalten kann wegfallen. Genau diese Grenzfälle trainierst du mit den Übungsfällen unten.

Acht Übungsfälle mit Lösung

Lies jeden Fall, sag deine Antwort laut, mit Begründung. Dann klapp die Lösung auf und vergleich.

Festhalten und Festnahme

Frage 1
Ein Ladendetektiv beobachtet einen Diebstahl. Der Täter flieht mit geringwertiger Beute. Darf der Detektiv ihn mit einem gezielten Faustschlag niederstrecken?
  1. Nein — die Festnahme rechtfertigt nur verhältnismäßige, mildere Mittel
  2. Ja, bei jeder Flucht ist jedes Mittel erlaubt, weil der Täter seine Rechte durch die Tat verwirkt hat
  3. Ja, wenn Zeugen anwesend sind und den Vorfall bestätigen können
  4. Nein, er darf überhaupt nicht eingreifen
Antwort prüfen

Richtig: A · Nein — die Festnahme rechtfertigt nur verhältnismäßige, mildere Mittel

§ 127 StPO erlaubt das Festhalten, nicht die Bestrafung: zulässig ist die zur Festnahme erforderliche, verhältnismäßige Gewalt — Festhalten, Umklammern, den Weg verstellen.

Kurz gesagt: Festhalten ja, verprügeln nein.

Rechtsgrundlage: § 127 Abs. 1 StPO · „… ist jedermann befugt, ihn … vorläufig festzunehmen.“

Frage 2
Ein Wachmann hält einen mutmaßlichen Dieb fest und ruft die Polizei. Wie lange darf er die Person festhalten?
  1. Nur so lange, bis die herbeigerufene Polizei eintrifft und die Person übernimmt
  2. Bis zu 48 Stunden, entsprechend der maximalen Frist des polizeilichen Gewahrsams
  3. So lange, bis die Person eine schriftliche Erklärung über den Vorfall unterschrieben hat
  4. Mindestens so lange, bis der Filialleiter aus dem Feierabend zurückgekehrt ist
Antwort prüfen

Richtig: A · Nur so lange, bis die herbeigerufene Polizei eintrifft und die Person übernimmt

'Vorläufig' heißt kürzestmöglich: die Festhaltezeit endet mit der Übergabe an die Polizei. Eigene Fristen wie beim polizeilichen Gewahrsam gibt es für Private nicht.

Kurz gesagt: Festhalten nur bis die Polizei da ist — keine Minute als Selbstzweck.

Rechtsgrundlage: § 128 Abs. 1 StPO · „Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich … dem Richter … vorzuführen.“

Frage 3
Ein Kollege will einen gestellten Ladendieb 'zur Sicherheit' bis Ladenschluss im Lagerraum einschließen. Wie ist das strafrechtlich zu bewerten?
  1. Als Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  2. Zulässig, weil er auf frischer Tat betroffen wurde und der Lagerraum beheizt und belüftet ist
  3. Zulässig bei Wiederholungstätern
  4. Straflos, wenn der Marktleiter zustimmt
Antwort prüfen

Richtig: A · Als Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)

§ 127 StPO deckt nur das Festhalten bis zur Übergabe an die Polizei. Die vorläufige Festnahme ist Mittel zum Zweck 'unverzügliche Übergabe'. Stundenlanges Einsperren sprengt diesen Zweck und wird selbst zur Straftat.

Kurz gesagt: Festhalten bis die Polizei kommt — nicht bis Feierabend.

Rechtsgrundlage: § 239 Abs. 1 StGB · „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird … bestraft.“

Frage 4
Der Täter ist flüchtig. Die Wachperson kennt ihn aber und weiß, wo er wohnt. Darf sie ihn dort 'festnehmen'?
  1. Nein — die Identität ist bekannt und die Frische der Tat vorbei; § 127 StPO trägt nicht
  2. Ja, binnen 48 Stunden
  3. Ja, jedermann darf ihm bekannte Täter jederzeit und an jedem beliebigen Ort vorläufig festnehmen
  4. Nur mit zwei Zeugen
Antwort prüfen

Richtig: A · Nein — die Identität ist bekannt und die Frische der Tat vorbei; § 127 StPO trägt nicht

Ist die Identität bekannt, fehlt der Festnahmegrund; zu Hause aufsuchen wäre zudem weder 'betroffen' noch 'verfolgt'. Der Staat übernimmt ab hier.

Kurz gesagt: Kennst du ihn, brauchst du ihn nicht festzuhalten — die Polizei findet ihn.

Rechtsgrundlage: § 127 Abs. 1 StPO · „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, WENN ER DER FLUCHT VERDÄCHTIG IST ODER SEINE IDENTITÄT NICHT SOFORT FESTGESTELLT WERDEN KANN, jedermann befugt …“

Sachkundeprüfung 34a Trainer

Alle 720 Fragen mit Rechtsgrundlage, Prüfungssimulation im IHK-Format. Kostenlos starten, ohne Konto.

Im App Store laden

Hausrecht und Datenschutz

Frage 5
Die Sicherheitskraft will einen randalierenden Besucher vom Gelände bringen. Er wehrt sich passiv (setzt sich hin). Was ist zulässig?
  1. Wegtragen als mildestes wirksames Mittel im Rahmen des Hausrechts
  2. Gezielte Schmerzgriffe, bis er von sich aus aufsteht und freiwillig mitkommt
  3. Einsperren in einen Nebenraum bis Dienstschluss
  4. Androhung von Schlägen
Antwort prüfen

Richtig: A · Wegtragen als mildestes wirksames Mittel im Rahmen des Hausrechts

Besitzschutz erlaubt die erforderliche Gewalt — bei passivem Widerstand das schonende Entfernen; Schmerzgriffe und Einsperren sind unverhältnismäßig bzw. Freiheitsberaubung.

Kurz gesagt: Raustragen ok. Quälen oder einsperren: nie.

Rechtsgrundlage: § 859 Abs. 1 BGB · „Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.“

Frage 6
Die Polizei verlangt am Telefon die Herausgabe von Videomaterial. Wie handelt die Wachperson korrekt?
  1. Identität verifizieren, an den Verantwortlichen/Vorgesetzten verweisen und die Herausgabe dokumentieren lassen — keine formlose Datenweitergabe auf Zuruf
  2. Sofort alles per Messenger an die genannte Nummer schicken
  3. Herausgabe grundsätzlich verweigern, auch bei richterlichem Beschluss — die DSGVO steht über der Strafprozessordnung und kennt keine Ausnahmen für Behörden
  4. Das Material zuerst in der Kollegen-WhatsApp-Gruppe teilen, um Zeugen zu haben
Antwort prüfen

Richtig: A · Identität verifizieren, an den Verantwortlichen/Vorgesetzten verweisen und die Herausgabe dokumentieren lassen — keine formlose Datenweitergabe auf Zuruf

Für Behördenherausgaben gibt es Rechtsgrundlagen und einen geordneten Weg (Ersuchen, Beschluss, Quittung). Der Dienstweg schützt die Wachperson — formlose Weitergabe ist ihr persönliches Risiko.

Kurz gesagt: Polizei bekommt Daten — aber über den Chef und mit Papier, nicht per Handy.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO · „Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.“

Konflikte und Deeskalation

Frage 7
Ein stark alkoholisierter Stammgast will trotz Hausverbots hinein und wird zudringlich. Die Lage droht zu kippen. Beste Reihenfolge?
  1. Klare Grenze + Alternative anbieten → Verstärkung/Kollegen heranziehen → bei Angriff Notwehr, sonst Polizei
  2. Sofort Reizstoff einsetzen, bevor er näher kommt
  3. Ihn hineinlassen, um Ärger zu vermeiden — Hausverbote sind flexibel, wenn der Gast lange genug Stammkunde des Hauses gewesen ist
  4. Mit ihm um die Wette trinken, um Sympathie aufzubauen
Antwort prüfen

Richtig: A · Klare Grenze + Alternative anbieten → Verstärkung/Kollegen heranziehen → bei Angriff Notwehr, sonst Polizei

Eskalationsleiter einhalten: Kommunikation → Präsenz/Verstärkung → Notrechte erst bei Angriff. Reizstoff präventiv wäre gefährliche Körperverletzung.

Kurz gesagt: Erst Worte und Kollegen. Chemie nur, wenn ER angreift.

Rechtsgrundlage: Gefahrensituationen (Rahmenstoffplan SG 8) · „Bei alkoholisierten Personen sind Impulskontrolle und Schmerzempfinden verändert; frühzeitige Unterstützung und klare einfache Ansagen sind geboten.“

Frage 8
Bei einer Personenkontrolle am Einlass reagiert ein Gast empört: 'Immer ich, das ist Schikane!'. Deeskalierende Antwort?
  1. 'Ich verstehe den Ärger — wir kontrollieren heute stichprobenartig alle Taschen. Es geht schnell, danach sind Sie durch.'
  2. 'Wenn Sie nichts zu verbergen haben, stellen Sie sich hier nicht so an — alle anderen machen schließlich auch keine Szene.'
  3. 'Beschweren Sie sich beim Geschäftsführer, mir egal.'
  4. 'Noch ein Wort und Sie fliegen raus.'
Antwort prüfen

Richtig: A · 'Ich verstehe den Ärger — wir kontrollieren heute stichprobenartig alle Taschen. Es geht schnell, danach sind Sie durch.'

Formel: Gefühl anerkennen + sachliche Erklärung + Ausblick. Belehrung und Drohung produzieren genau den Vorfall, den man vermeiden will.

Kurz gesagt: Ärger anerkennen, Verfahren erklären, Ende in Sicht stellen.

Rechtsgrundlage: Deeskalation (Rahmenstoffplan SG 8) · „Verständnis zeigen, Verfahren transparent machen und den Abschluss in Aussicht stellen senkt Widerstand bei Kontrollen.“

Typische Fehler

So bereitest du dich vor

Der mündliche Teil belohnt alles, was du für den schriftlichen Teil richtig gelernt hast: die Begründung hinter jeder Antwort. Übe Fälle laut, am besten mit einer zweiten Person, die nachfragt. Lies zu jeder Übungsfrage die Rechtsgrundlage und frag dich, was passiert, wenn sich die Lage ändert.

In unserer App steht unter jeder der 720 Fragen die Rechtsgrundlage mit dem passenden Satz aus dem Gesetz und eine Erklärung, auch in einfacher Sprache. Mehr Übungsfragen findest du in unserem Online-Test, und warum die Prüfung vielen schwerfällt, steht im Beitrag Ist die 34a Prüfung schwer?.

Quellen: § 11 Bewachungsverordnung (gesetze-im-internet.de); IHK Rhein-Neckar, „Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO“; IHK Ostthüringen zu Gera, Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§§ 9, 11, 14); IHK Hannover, „Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe“; § 127 Strafprozessordnung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die mündliche 34a Prüfung?

Laut § 11 Bewachungsverordnung etwa 15 Minuten pro Prüfling. Es können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden, das Gespräch insgesamt dauert dann entsprechend länger.

Wann ist die mündliche Prüfung?

Das legt jede IHK fest. Bei der IHK Rhein-Neckar finden die mündlichen Prüfungen in der Regel freitags nach der schriftlichen Prüfung statt. Nach der Prüfungsordnung der IHK Ostthüringen musst du dich innerhalb von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil anmelden und die mündliche Prüfung ablegen.

Welche Themen kommen in der mündlichen 34a Prüfung dran?

Der Stoff umfasst alle Sachgebiete. Als Schwerpunkte nennt die IHK Rhein-Neckar das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, das Datenschutzrecht und den Umgang mit Menschen. Typisch sind Fälle mit Ladendieben, Hausverbot, Festhalten, Videoüberwachung und Konflikten.

Was passiert, wenn ich die mündliche Prüfung nicht bestehe?

Die Prüfung darf wiederholt werden. Laut IHK Hannover werden einzelne Prüfungsteile bei einer Wiederholung nicht angerechnet. Frag bei deiner IHK nach, welche Teile du in diesem Fall erneut ablegen musst.

Wie bestehe ich die mündliche Prüfung?

Antworte in drei Schritten: was du tust, worauf sich das stützt, und wo die Grenze liegt. Nenne den Paragrafen, wenn du ihn kennst, und erkläre ihn in eigenen Worten. Bleib ruhig und frag nach, wenn du eine Frage nicht verstanden hast.